Erklärung zu Ozon abbauenden Stoffen in Suttner-Produkten

Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebige chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halon geschädigt werden. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt.

Am 1. Januar 2010 ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, in Kraft getreten. Die Verordnung wird durch die Verordnung (EG) 744/2010 zu kritischen Verwendungszwecken für Halone sowie durch die Verordnung (EG) 291/2011 über wesentliche Verwendungszwecke geregelter Stoffe außer ⁠FCKW⁠ zu Labor- und Analysezwecke ergänzt. Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 befindet sich derzeit in der Revision.

Am 1. Dezember 2006 löste die Chemikalien-Ozonschichtverordnung die ⁠FCKW⁠-Halon-Verbots-Verordnung von 1991 ab. Zum einen sollten die nationalen Regelungen an die europäischen Regelungen angepasst und Doppelregelungen vermieden werden. Zum anderen fand ein Ausbau der Vorschriften für den Betrieb, die Instandhaltung, Außerbetriebnahme und Entsorgung statt. Außerdem wird mit den Regelungen zur Sachkunde eine Minimierung der Emissionen Ozon abbauender Stoffe angestrebt. Eine Anpassung der nationalen Verordnung an die Dienstleistungsrichtlinie erfolgte im Jahr 2010.

R + M / Suttner unterstützt ausdrücklich die Ziele der o.g. Verordnungen. Deshalb enthält kein Suttnerprodukt ozonabbauende Stoffe im Sinne der Verordnungen.

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R+M/Suttner, Mai 2023