R+M de Wit GmbH wird Ermächtigter Ausführer
Diese bewilligungspflichtige Vereinfachung ermöglicht es, Sendungen ohne direktes Mitwirken des Zolls abzuwickeln.
Stattdessen wird auch bei Sendungen über 6.000€ auf einem Handelspapier (z. B. Rechnung) dokumentiert, dass die verschickten Waren ihren präferenziellen
Ursprung in der EU haben.
Um die Bewilligung zu erhalten wurden bei uns im Unternehmen Arbeitsabläufe optimiert und Prozesse angepasst.
Die Bewilligung zum „Ermäßigten Ausführer“ bietet unseren Kunden eine Vielzahl von Vorteilen:
- Sie profitieren von zollfreien bzw. zollermäßigten Einfuhren unserer Produkte.
- Das Formular EUR.1 fällt weg. Sie ersparen sich Papierberge.
- Sie profitieren von einem Bürokratieabbau durch den Wegfall des Formulars EUR.1.
- Sie erhalten die Ware wesentlich schneller, da sich die Lieferzeit unserer Produkte verkürzt. Das Zollamt muss nicht mehr eingeschaltet werden.
- Sie müssen bei eiligen Bestellungen keine Rücksicht mehr auf die Wertschwelle von 6.000 € nehmen; dies erspart ihnen Transportkosten.
R+M de Wit hat nun neben dem AEO (Authorized Economic Operator) und dem Zugelassenen Ausführer die dritte wichtige Bewilligung im Exportbereich erlangt und legt somit einen weiteren Grundstein um die sehr gute Position im internationalen Markt zu festigen und sogar noch weiter auszubauen.